Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unterrichts-, Trainings-, Kurs-, Seminar- und Ausbildungsverträge mit Stefanie Kleinschwärzer, handelnd unter Akademie Schütze Dich (ASD), Chiemseestr. 10, 83022 Rosenheim, E-Mail: info@akademie-schuetze-dich.de. Sie betreffen insbesondere Kun-Tai-Ko, Krav Maga Defense & Security, Selbstverteidigung, Gewaltprävention sowie Kinder- und Jugendangebote.
Die AGB werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn vor Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme besteht und der Vertragspartner ihrer Geltung zustimmt. Sie sind auf www.akademie-schuetze-dich.de/agb.html abrufbar. Bei einem Abschluss vor Ort werden sie auf Wunsch vor der Unterzeichnung zur Einsicht bereitgestellt.
Für einen Vertrag ist die bei seinem Abschluss einbezogene Fassung maßgeblich. Eine spätere Änderung der Website oder dieser AGB ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Ihre Wirksamkeit hängt nicht von einer schriftlichen Bestätigung durch die ASD ab.
Der Begriff Mitglied bezeichnet bei den Unterrichtsverträgen die vertragliche Trainingsberechtigung. Er begründet keine Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein. Für gesonderte Warenkäufe oder die entgeltliche Bereitstellung digitaler Inhalte sind die dafür geltenden Vertragsinformationen maßgeblich; diese AGB ersetzen solche Informationen nicht.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Anmeldungen können durch einen unterschriebenen Antrag, per E-Mail oder über ein dafür eingerichtetes Buchungssystem erfolgen. Sie stellen ein Angebot zum Abschluss des darin bezeichneten Vertrags dar, sofern nicht ausdrücklich bereits ein verbindliches Angebot der ASD angenommen wird.
Die ASD nimmt eine Anmeldung durch Bestätigung in Textform, durch Gegenzeichnung oder durch Aufnahme des vereinbarten Unterrichts an. Bei Seminaren, Ausbildungen und Inhouse-Schulungen erfolgt die Annahme durch Bestätigung in Textform. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung ist nur dann zugleich Vertragsannahme, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
Bei Anmeldungen, die ein Vertragsangebot darstellen, beträgt die Annahmefrist sieben Kalendertage ab Eingang. Eine spätere Annahme gilt als neues Angebot. Im Online-Buchungssystem wird vor Abgabe der Anmeldung klar mitgeteilt, welche Erklärung zum Vertragsschluss führt. Bei zahlungspflichtigen Online-Bestellungen werden die gesetzlichen Anforderungen an die Bestellschaltfläche eingehalten.
Der Vertragspartner erhält eine Vertragsbestätigung mit den wesentlichen Vertragsdaten und der einbezogenen AGB-Fassung in Textform, beispielsweise per E-Mail als PDF. Gesetzlich erforderliche zusätzliche Vertragsunterlagen werden ebenfalls bereitgestellt.
§ 3 Minderjährige und Vertragspartner
Bei minderjährigen Teilnehmenden muss im Antrag eindeutig angegeben sein, ob eine volljährige Person den Vertrag im eigenen Namen für das Kind abschließt oder ob sie das Kind gesetzlich vertritt. Eine eigene Zahlungspflicht eines gesetzlichen Vertreters entsteht nicht allein durch dessen Vertretungshandlung, sondern nur durch eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung.
Der Abschluss für Minderjährige setzt die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter voraus. Alterseignung, gegebenenfalls notwendige Begleitung und besondere Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Kursbeschreibung und dem Vertrag.
§ 4 Leistungsumfang und Unterricht
Kurs, Trainingsort, Beginn, Unterrichtszeiten, Umfang und Dauer der Unterrichtseinheiten sowie etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Vertrag und den darin einbezogenen Leistungsbeschreibungen. Die ASD setzt fachlich geeignete Trainer ein. Ein gleichwertig qualifizierter Trainer kann den Unterricht übernehmen, soweit nicht die Leistung einer bestimmten Person ausdrücklich vereinbart wurde.
Geschuldet ist die vereinbarte fachgerechte Unterrichtung. Ein bestimmter Lernfortschritt, ein Prüfungserfolg oder die erfolgreiche Bewältigung einer tatsächlichen Gefahrensituation wird nicht garantiert. Teilnahmebescheinigungen, Urkunden oder Lizenzen werden nur in dem vereinbarten Umfang und bei Erfüllung der zuvor mitgeteilten Voraussetzungen erteilt.
Zusätzliche Seminare, Prüfungen, Ausrüstung und Kleidung sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls werden sie nur aufgrund einer gesonderten Bestellung mit vorher mitgeteiltem Preis berechnet. Die Anmeldung zu Prüfungen soll mindestens 30 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen; eine abweichende Frist kann vereinbart werden.
§ 5 Unterrichtsfreie Zeiten und Ausfälle
Geplante unterrichtsfreie Zeiten, etwa Schulferien, Feiertage oder Betriebsurlaub, sind nur dann Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs, wenn deren Umfang und zeitliche Lage oder eine eindeutig bezeichnete Kalenderregel vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart werden. Eine allgemeine Ankündigung nach Vertragsschluss schafft kein unbegrenztes Recht auf bezahlte Unterrichtspausen.
Soweit ausdrücklich vereinbart, können gleichbleibende Monatsbeiträge Raten eines über das Unterrichtsjahr kalkulierten Entgelts sein. Die zuvor vereinbarten unterrichtsfreien Zeiten sind dann in dieser Kalkulation berücksichtigt. Aus dieser Regelung entsteht keine automatische Vereinbarung bestimmter Ferien- oder Urlaubsschließzeiten.
Bei einem zusätzlichen Ausfall informiert die ASD möglichst frühzeitig und bemüht sich um gleichwertigen Ersatzunterricht. Ersatztermine werden so angeboten, dass sie unter Berücksichtigung des ursprünglich vereinbarten Zeitrahmens zumutbar sind. Gesetzliche Ansprüche wegen nicht erbrachter oder mangelhafter Leistungen bleiben unberührt. Ein Ersatztermin wird nicht allein dadurch verbindlich, dass der Vertragspartner einer Mitteilung nicht widerspricht.
Ist die vereinbarte Leistung rechtlich oder tatsächlich unmöglich, gelten die gesetzlichen Regeln insbesondere über den Wegfall der Gegenleistung und die Erstattung bereits gezahlter Entgelte. Höhere Gewalt führt nicht automatisch zu einer Verpflichtung, für nicht erbrachte Leistungen weiterhin vollständig zu zahlen.
§ 6 Beiträge Aufnahmegebühr und Rabatte
Grundbeiträge, Aufnahmegebühr, Rabatte und sonstige Entgelte werden vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart. Die mitgeteilten Preise sind Endpreise einschließlich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Eine Aufnahmegebühr wird nur erhoben, wenn ihre Höhe und die damit verbundenen Leistungen im Vertrag angegeben sind. Sie entsteht frühestens mit Vertragsschluss und wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Eine erfolglose oder nicht angenommene Anmeldung löst keine Aufnahmegebühr aus. Eine enthaltene Grundausstattung ist im Antrag oder Angebot konkret zu bezeichnen.
Partner-, Familien- und Geschwisterrabatte richten sich ausschließlich nach der ausdrücklich einbezogenen Preisstaffel. Voraussetzungen, Zuordnung, Beitrag je Person und Folgen eines Wegfalls der Voraussetzungen müssen vor Vertragsschluss transparent vereinbart sein. Diese AGB bestimmen keine zusätzlichen Rabattprozentsätze.
Eine altersbedingte Beitragsänderung erfolgt nur, wenn der auslösende Zeitpunkt und der danach zu zahlende Endpreis bereits bei Vertragsschluss eindeutig vereinbart wurden. Andernfalls erfordert sie eine neue Vereinbarung. Weitere Preisänderungen während eines laufenden Vertrags setzen eine Vereinbarung voraus; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
§ 7 Zahlung und SEPA Lastschrift
Zahlungsrhythmus, Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Vertrag. Eine monatliche Preisangabe allein bedeutet nicht, dass eine vierteljährliche, jährliche oder zweijährige Vorauszahlung vereinbart ist. Vorauszahlungen für mehrere Monate oder Jahre bedürfen einer ausdrücklichen, transparenten Vereinbarung.
Bei vereinbartem Lastschrifteinzug ist ein gesondertes SEPA-Basislastschriftmandat erforderlich. Die ASD kündigt Betrag und Belastungstermin mindestens 14 Kalendertage zuvor an, sofern nicht gesondert eine kürzere Frist vereinbart ist. Bei wiederkehrenden gleichen Beträgen kann die Vorabankündigung die einzelnen Fälligkeitstermine gemeinsam aufführen.
Gesetzliche und bankvertragliche Rechte aus dem SEPA-Verfahren bleiben bestehen. Der Widerruf eines Lastschriftmandats beendet den Unterrichtsvertrag nicht; bestehende Zahlungspflichten sind dann auf einem anderen zulässigen Zahlungsweg zu erfüllen.
Bei einer wirksamen Vertragsbeendigung werden Vorauszahlungen für Zeiträume nach dem Vertragsende anteilig erstattet. Die Vorauszahlung verlängert die Vertragslaufzeit nicht.
§ 8 Laufzeit Verlängerung und ordentliche Kündigung
Unterrichtsverträge mit regelmäßig wiederkehrenden Leistungen haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab dem ausdrücklich vereinbarten Vertragsbeginn, soweit im Vertrag keine andere Mindestlaufzeit festgelegt ist. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit beträgt bei Verbraucherverträgen höchstens 24 Monate.
Ein solcher Vertrag kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich gekündigt werden. Ohne rechtzeitige Kündigung wird er auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Danach ist eine ordentliche Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich. Eine Bindung an ein Monats-, Quartals- oder Jahresende besteht nach der Mindestlaufzeit nicht.
Kündigungen sind in Textform möglich, beispielsweise per E-Mail an info@akademie-schuetze-dich.de oder per Brief an die Anbieterin. Maßgeblich ist der Zugang. Soweit gesetzlich vorgesehen, kann zusätzlich die elektronische Kündigungsfunktion genutzt werden. Die ASD bestätigt den Zugang und das Beendigungsdatum in Textform.
Einzelveranstaltungen und zeitlich abgegrenzte Kurse enden mit dem vereinbarten Leistungszeitraum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Vertragsverlängerung allein wegen fehlender Feedbackbögen oder einer nicht abgelegten Prüfung findet nicht statt.
Die genannten Laufzeitregeln gelten für Verträge, die unter Einbeziehung dieser Fassung neu abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Verträge gelten deren Vereinbarungen und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Zwingende günstigere Kündigungsrechte werden nicht eingeschränkt.
§ 9 Außerordentliche Kündigung und besondere Fälle
Beide Vertragsparteien können ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund nach § 314 BGB außerordentlich kündigen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von den Umständen und der Abwägung der beiderseitigen Interessen ab. Soweit gesetzlich erforderlich, ist zuvor abzumahnen oder eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
Zusätzlich räumt die ASD bei regelmäßigem Unterricht ein vertragliches Sonderkündigungsrecht ein, wenn die teilnehmende Person ihren Wohnsitz dauerhaft so verlegt, dass die Entfernung zum vereinbarten Trainingsort mehr als 30 Kilometer beträgt, gemessen anhand der kürzesten üblichen Straßenverbindung. Ein geeigneter Nachweis des Umzugs genügt. Die Beendigung erfolgt mit Zugang der Kündigung, frühestens jedoch zum tatsächlichen Umzug.
Kann die teilnehmende Person aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit den vereinbarten Unterricht nicht mehr nutzen und ist die Fortsetzung unzumutbar, kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Ein ärztlicher Nachweis darf sich auf die Trainingsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer beschränken; eine Diagnose oder vollständige Krankenunterlagen werden nicht verlangt. Andere geeignete Nachweise und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei Tod der teilnehmenden Person endet der sie betreffende Unterrichtsvertrag mit dem Todestag. Bereits gezahlte Entgelte für spätere Zeiträume werden anteilig erstattet. Bei mehreren Teilnehmenden betrifft dies nur den auf die verstorbene Person entfallenden Vertragsanteil.
Eine Verlegung der Trainingsstätte begründet nicht allein aufgrund einer bestimmten Kilometergrenze automatisch ein Sonderkündigungsrecht oder dessen Ausschluss. Maßgeblich sind die vertragliche Vereinbarung, die Zumutbarkeit und die gesetzlichen Rechte im konkreten Fall.
§ 10 Seminare Stornierung und Ersatzteilnehmer
Der Vertragspartner kann eine einzelne Seminar- oder Ausbildungsbuchung zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Rechten in Textform stornieren. Bei offenen Seminaren ist die Stornierung kostenfrei, wenn sie spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zugeht. Bei gesondert beauftragten Inhouse- und Exklusivveranstaltungen gilt hierfür eine Frist von 21 Kalendertagen.
Nach Ablauf der kostenfreien Frist oder bei Nichterscheinen kann die ASD nur einen nach den gesetzlichen Vorschriften bestehenden Anspruch geltend machen. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb und gesetzlich anzurechnender, böswillig unterlassener Erwerb werden berücksichtigt. Es wird keine pauschale Stornogebühr von 50 oder 100 Prozent vereinbart. Der Vertragspartner kann insbesondere nachweisen, dass kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist.
Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann ohne zusätzliche Umbuchungsgebühr benannt werden, wenn er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Bei personenbezogenen Prüfungen, Zulassungen oder bereits erbrachten individuellen Leistungen kann ein Austausch ausgeschlossen sein; hierauf wird vor der Buchung hingewiesen.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben bestehen. Diese Stornoregelung gilt nicht für die ordentliche Beendigung laufender Unterrichtsverträge.
§ 11 Absage von Veranstaltungen durch die ASD
Eine Absage wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl ist nur möglich, wenn die Mindestzahl und der späteste Absagezeitpunkt vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurden. Bereits gezahlte Entgelte für die abgesagte Leistung werden unverzüglich erstattet.
Bei Ausfall eines vorgesehenen Dozenten bemüht sich die ASD um gleichwertigen Ersatz. Ist eine Durchführung unmöglich, werden die Beteiligten unverzüglich informiert und die auf nicht erbrachte Leistungen entfallenden Zahlungen erstattet. Für laufende Unterrichtsverträge gilt ergänzend § 5 dieser AGB.
Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung oder einen Ersatztermin bedarf der Zustimmung des Vertragspartners. Ein angebotener Ersatztermin allein schließt eine Rückzahlung bei endgültiger Absage nicht aus. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer von der ASD zu vertretenden Pflichtverletzung, bleiben unberührt.
§ 12 Teilnahme Sicherheit und Aufsicht
Teilnehmende beachten die sachlich gerechtfertigten Sicherheitsanweisungen der Trainer und die vor Vertragsschluss zugänglich gemachten Regeln der Trainingsstätte. Respektvoller Umgang, Rücksichtnahme und geeignete Trainingskleidung dienen einem sicheren Unterricht. Erforderliche besondere Schutzausrüstung und Teilnahmevoraussetzungen werden zuvor mitgeteilt.
Bei erkennbaren akuten gesundheitlichen Beschwerden ist das Training zu unterbrechen. Der Trainer ist über für die konkrete sichere Teilnahme notwendige Einschränkungen zu informieren; es besteht keine pauschale Pflicht, Diagnosen oder medizinische Unterlagen offenzulegen. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
Die ASD kann eine Person bei einer konkreten Gefährdung vorübergehend von einer Übung oder Unterrichtseinheit ausschließen. Ein dauerhafter Ausschluss und eine Vertragsbeendigung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; eine beliebige entschädigungslose Sperre wird nicht vereinbart.
Bei Minderjährigen werden Umfang der übernommenen Aufsicht und Bring- und Abholmodalitäten vor Unterrichtsbeginn mit den gesetzlichen Vertretern geklärt. Gesetzliche Aufsichtspflichten werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Eine Übertragung an Dritte setzt eine wirksame Vereinbarung voraus.
Die persönliche Nichtteilnahme an ordnungsgemäß angebotenem Unterricht beseitigt grundsätzlich nicht die vereinbarte Zahlungspflicht. Gesetzliche Leistungsverweigerungs-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt. Eine beitragsfreie Pause kann gesondert vereinbart werden; sie verlängert die Laufzeit nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 13 Änderung von Leistungen und Vertragsdaten
Dauerhafte Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile, insbesondere Preis, Trainingsort, fest vereinbarte Zeiten oder Leistungsumfang, bedürfen einer Vereinbarung. Die ASD kann Änderungen vorschlagen; bis zu einer wirksamen Vereinbarung gilt der bisherige Vertrag. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Kurzfristige Änderungen im konkreten Unterrichtsablauf oder ein gleichwertig qualifizierter Trainerwechsel sind zulässig, soweit die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Anpassung zumutbar ist. Eine dauerhafte Absenkung des Leistungsumfangs wird hierdurch nicht gestattet.
Vertragspartner teilen für die Vertragsabwicklung erforderliche Änderungen ihrer Kontaktdaten und bei Lastschrifteinzug ihrer Bankdaten zeitnah mit. Eine allgemeine Verpflichtung zur Vorlage beliebiger angeforderter Unterlagen entsteht daraus nicht.
§ 14 Zahlungsverzug Aufrechnung und Zurückbehaltung
Für Eintritt und Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbrauchern betragen die gesetzlichen Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitergehender Schaden kann nur im gesetzlich zulässigen und nachgewiesenen Umfang verlangt werden.
Erstattungsfähige Rücklastschriftkosten werden nur in tatsächlich entstandener Höhe verlangt, soweit der Vertragspartner die Rücklastschrift zu vertreten hat. Eigener Verwaltungsaufwand wird nicht als pauschale Bearbeitungsgebühr berechnet. Gesetzliche Voraussetzungen für eine Leistungsverweigerung oder außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückständen bleiben maßgeblich.
Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners werden nicht eingeschränkt. Die Zahlungspflicht entfällt nicht allein durch Rückgabe einer Lastschrift; umgekehrt bedeutet ein Lastschriftmandat keinen Verzicht auf berechtigte Einwendungen.
§ 15 Haftung und gesetzliche Leistungsrechte
Die ASD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der ASD, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ASD für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Für solche Schäden ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für die im vorstehenden Absatz genannten Fälle.
Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Trainingsbedingte Risiken begründen keinen pauschalen Haftungsverzicht. Insbesondere werden Ansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden nicht durch den Hinweis auf eine Teilnahme auf eigene Gefahr ausgeschlossen. Für mitgebrachte Gegenstände gilt ebenfalls die vorstehende Haftungsregelung; ein pauschaler Ausschluss für Diebstahl oder Beschädigung wird nicht vereinbart.
Gesetzliche Rechte wegen einer nicht erbrachten oder vertragswidrigen Leistung, insbesondere Erfüllungs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsrechte, bleiben unberührt. Für Schadensersatz gelten die vorstehenden Haftungsregeln.
§ 16 Unterlagen Urheberrechte und Kennzeichen
Urheberrechtlich geschützte Unterrichtsmaterialien dürfen im vertraglich vorgesehenen Umfang für eigene Lernzwecke verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Verbreitung oder gewerbliche Verwertung bedarf einer Erlaubnis, soweit nicht eine gesetzliche Ausnahme greift.
Gesetzlich erlaubte Nutzungen werden nicht ausgeschlossen. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen anderer Teilnehmender oder Trainer dürfen nur im rechtlich zulässigen Umfang angefertigt und genutzt werden. Persönlichkeitsrechte sind zu beachten.
Die Teilnahme begründet keine Lizenz zur Verwendung von Logos oder geschützten Kennzeichen als eigene geschäftliche Kennzeichnung. Gesetzlich zulässige sachliche Angaben über eine tatsächliche Teilnahme oder erworbene Qualifikation bleiben möglich. Eine verschuldensunabhängige Haftung für beliebige Handlungen Dritter wird nicht vereinbart.
§ 17 Datenschutz und freiwillige Bildnutzung
Die ASD verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte werden in den gesonderten Datenschutzinformationen erläutert, die spätestens bei der Datenerhebung zugänglich gemacht werden. Eine Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.
Fotos oder Videos identifizierbarer Personen werden zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken nur auf einer hierfür tragfähigen Rechtsgrundlage genutzt. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie separat, freiwillig und mit konkreten Angaben zu Zweck, Medien und gegebenenfalls Empfängern eingeholt. Die Unterzeichnung des Unterrichtsvertrags oder das Schweigen auf eine Aufnahme begründet keine solche Einwilligung.
Eine verweigerte Einwilligung hat keine Nachteile für Aufnahme, Unterricht oder Prüfung. Bei Minderjährigen werden die erforderlichen Einwilligungen der gesetzlichen Vertreter und, soweit nach Einsichtsfähigkeit erforderlich, der minderjährigen Person eingeholt. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht entgegen dem erkennbaren Willen des Kindes.
Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, beispielsweise per E-Mail an info@akademie-schuetze-dich.de. Die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung bleibt unberührt. Die ASD stellt eine auf die Einwilligung gestützte weitere Nutzung ein und entfernt entsprechende Inhalte aus den von ihr kontrollierten Online-Angeboten, soweit keine andere Rechtsgrundlage besteht. Bereits verteilte Druckerzeugnisse und fremde Kopien lassen sich unter Umständen nicht vollständig zurückholen.
§ 18 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die ASD stellt vor Vertragsschluss eine auf den konkreten Vertrag abgestimmte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular bereit und übermittelt die gesetzlich erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail. Diese allgemeine Regelung ersetzt die gesonderte Belehrung nicht.
Ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts wird nur angewendet, wenn dessen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind und hierüber vor Vertragsschluss informiert wurde. Die Ausnahme für bestimmte termingebundene Freizeitdienstleistungen wird insbesondere nicht pauschal auf sämtliche regelmäßigen Unterrichtsverträge oder beruflichen Ausbildungen übertragen.
Ein Leistungsbeginn während einer bestehenden Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln. Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung nicht allein durch die erste Teilnahme. Ein vorzeitiges Erlöschen setzt insbesondere vollständige Leistungserbringung und die gesetzlich erforderliche vorherige ausdrückliche Zustimmung sowie Kenntnisbestätigung voraus.
Soweit ein Verbraucher im konkreten Buchungsverfahren eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion nutzen kann, wird er vor Vertragsschluss über deren Existenz und Platzierung informiert. Sonstige gesetzlich zulässige Widerrufswege bleiben bestehen.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Die ASD ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach erfolgloser Beilegung einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
§ 20 Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Schutzvorschriften dieses Staates erhalten, soweit sie nach den anwendbaren Kollisionsregeln nicht durch Rechtswahl ausgeschlossen werden dürfen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Rosenheim als Gerichtsstand vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam oder werden sie nicht Vertragsbestandteil, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe von § 306 BGB bestehen. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht vereinbart.
Stand: 7. Oktober 2026 · Akademie Schütze Dich · Stefanie Kleinschwärzer Diese Fassung gilt für Verträge, in die sie wirksam einbezogen wird.